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Bundestagswahl 2017

Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der zur Bundestagswahl antretenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der Koalition Freies Wissen.

Eine kurze Zusammenfassung Antworten zu Freier Software finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.

Die teilnehmenden Organisationen sind das Bündnis Freie Bildung, der Chaos Computer Club e.V., die Digitale Gesellschaft e.V., Förderverein freie Netzwerke e.V., die Free Software Foundation Europe, die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. und Wikimedia Deutschland e.V.. Befragt wurden AfD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, CSU, FDP, Die Linke und die SPD. Geantwortet haben Bündnis 90/Die Grünen, CDU, CSU, FDP, Die Linke und die SPD.

Antworten der Parteien

1. Sollten Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko-)finanziert wurden, nach den Grundsätzen der Open Definition generell als Open Educational Ressources (OER) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie dafür? Bitte beziehen Sie in Ihrer Antwort Stellung zu Materialien, die von Lehrkräften an Schulen und Hochschulen im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellt werden. - Bündnis Freie Bildung

Bündnis 90/Die Grünen:

Zustimmung. Seit 2009 fordern wir einen grundsätzlich offenen Zugang zu Publikationen, die aus mit öffentlichen Mitteln geförderter Forschungs- und Lehrtätigkeit entstanden sind. Wir unterstützen freie und nicht-kommerzialisierte Zugänge zu Lehr- und Lernmaterialien.

CDU/CSU:

Ja. Das unionsgeführte Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert den Aufbau von Kompetenzen zur Nutzung, Erstellung und Verbreitung von offenen Bildungsmaterialien, um diese in Deutschland breiter zu verankern. Bisher wirken sich die fehlenden Kompetenzen seitens der Nutzenden und ungenügenden Kenntnisse des Konzepts OER bei den jeweiligen Zielgruppen hemmend aus.

FDP:

Im Zentrum einer öffentlichen Förderung von Bildungsmaterialien stehen für die Freien Demokraten Vielfalt, Qualität, fairer Wettbewerb, die Wirksamkeit öffentlicher Fördermittel und Nutzerfreundlichkeit. Zu letzterer gehört selbstverständlich auch der möglichst unkomplizierte Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer. Wann immer es möglich und zweckmäßig ist, setzen sich die Freien Demokraten deshalb für eine "Open Access"-Politik ein.

Die Linke:

DIE LINKE ist der Ansicht, dass Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, nach den Grundsätzen der Open Definition als OER der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden sollten.
Wir würden in diesem Zusammenhang begrüßen, wenn von den Kultusministerien der Bundesländer zukünftig weniger Geld für Lizenzen ausgegeben werden müsste und mehr Mittel für die Entwicklung und Bereitstellung von OER zur Verfügung stehen würden. Die Förderung von Initiativen, die OER entwickeln und zugänglich machen, ist zwar Ländersache, wir halten sie allerdings für eine Kernaufgabe im Bildungsbereich. Die Abhängigkeit von klassischen Schulbuchverlagen, die nicht zuletzt mit hohen Kosten einhergeht, wird auf Dauer nur mit Hilfe des Einsatzes von offenen und freien Lehrmaterialien überwunden werden können. Leider ist der Bereich derzeit noch sehr unübersichtlich. Es fehlt an einer effektiven Vernetzung der beteiligten Akteure ebenso wie an einer strukturierten Aufarbeitung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Organisationen wie die Wikimedia Deutschland leisten hier eine wertvolle Pionierarbeit. Auch fehlt es oft noch an einer Abstimmung der Initiativen, die OER entwickeln, mit den Kultusministern, die über die Lehrpläne an den Schulen und die Zulassung der Schulbücher entscheiden. Hier ist ein besseres Zusammenspiel dringend nötig, um OER zum Durchbruch zu verhelfen. Auch sind Schulleiter*innen, Fachgruppenleiter*innen und Ersteller*innen von Lehrmaterialien in urheberrechtlichen Fragen oft unsicher oder scheuen den Aufwand, selbst erstellte Materialien Dritten zugänglich zu machen. Auch deshalb wäre es erfreulich, wenn der bildungspolitische Wert von OER stärker als bisher wahrgenommen würde.

SPD:

Ja. Das BMBF und die Kultusministerien der Länder sollen die Entstehung, Verbreitung und den Einsatz von Open Educational Resources (OER) direkt fördern. Mittel, die bisher ausschließlich für die Anschaffung analoger Lehr- und Lernmaterialien verfügbar gemacht werden, müssen auch für die Anschaffung von OER einsetzbar sein. Wir streben eine umfassende, digitale Lehrmittelfreiheit an.

OER entstehen durch Koproduktion und Ko-Kreation. Lehrkräfte müssen Stunden, die sie für die Erstellung von OER aufwenden, auf ihre Lehrverpflichtungen anrechnen können. Das gleiche gilt für Hochschullehrende und deren Lehrdeputate. Der Wegfall entsprechender Lehrverpflichtungen ist zu kompensieren, damit ein umfassender Unterricht sowie das Angebot von Lehrveranstaltungen sichergestellt sind.

Auch Lehr- und Lernmaterialien an den Hochschulen sollten in Zukunft verstärkt unter Einsatz von Open Access-Lizenzen verfügbar gemacht werden. Dies sichert einen möglichst niedrigschwelligen Zugang und ermöglicht einen breiteren Austausch. Publikationen von Forschungsergebnissen, aus Projekten oder aus der institutionellen Förderung von Wissenschaft und Forschung, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind ebenfalls frei verfügbar zu machen.

2. Wie kann der Bund die Länder dabei unterstützen, Lehrkräfte in den Bildungsbereichen Schule und Hochschule für die Arbeit mit OER zu qualifizieren? Welche Maßnahmen wollen Sie dazu konkret umsetzen? - Bündnis Freie Bildung

Bündnis 90/Die Grünen:

Derzeit verhandeln Bund und Länder über den Digitalpakt, der sich nur auf Schulen bezieht. Dabei ist vorgesehen, dass die Länder sich um die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte an Schulen kümmern, auch im Bereich der Arbeit mit OER, während der Bund sich um die Hardware kümmert. Das klingt gut, ist aber nicht ausreichend. So lange nämlich das Kooperationsverbot für den Bildungs-, also Schulbereich gilt, können lebensnahe Angebote wie etwa praxisbegleitende digitale Weiterbildungsangebote für LehrerInnen nicht vom Bund unterstützt werden. Deswegen setzen wir uns für die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Grundgesetz ein, so dass z. B. in der Qualifizierungsintitative Lehrerbildung und im Digitalpakt gemeinsame übergreifende Konzepte entwickelt und finanziert werden können, um Lehrende in allen Einrichtungen, von Kita über Schule und Berufsschule und Hochschule bis zur Volkshochschule fit zu machen für das digitale Lehren.

Freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards sind für uns einer der Eckpfeiler für sichere und zukunftsfähige IT-Systeme. Wir wollen diese deshalb bei öffentlichen IT-Beschaffungen bevorzugen, insbesondere dann, wenn BürgerInnen diese einsetzen sollen. Offene Standards, offene Schnittstellen, offene Daten und offene Software erleichtern Innovationen und neue Geschäftsideen.

CDU/CSU:

Das Unions-geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert bereits den Aufbau einer Informationsstelle für offene Bildungsmaterialien (Open Educational Resources – OER, um die Potenziale offener Bildungsmaterialien besser zu erschließen. Darüber hinaus wird in 23 Projekten für die Potenziale und den Umgang mit offen lizenzierten Materialien sensibilisiert. Außerdem werden Fragen von Lizenzierungsmodellen und der Entwicklung partizipativer didaktischer Konzepte geklärt.

Die Informationsstelle wird von den Ergebnissen dieser Projekte profitieren. Das BMBF förderte bereits 2015 das Projekt Mapping OER und eine Machbarkeitsstudie zu digitalen Infrastrukturfragen. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten haben bereits dazu beigetragen, Strategien zur Verbreitung und Nutzung von OER zu entwickeln. Bund und Länder haben sich zudem darauf verständigt, die Verankerung von offenen Bildungsmaterialien in Deutschland zu unterstützen.

FDP:

Die Freien Demokraten streben einen Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern an, der den Ausbau der digitalen Infrastruktur regelt. Dafür sollen Anreize für die kommunalen Träger der Schulen geschaffen werden, um durch den Ausbau digitaler Infrastrukturen die Integration der digitalen Bildung voranzutreiben. Die Länder sollen dafür in die Pflicht genommen werden, die digitale Bildung als festen Bestandteil in der Lehreraus- und Weiterbildung zu verankern und die Lehrerinnen und Lehrer fit zu machen im Umgang mit und beim Einsatz neuer digitaler Medien. Denn die Freien Demokraten wollen die besten Lehrerinnen und Lehrer – in der Schule, in der Ausbildung, in der Hochschule und in der Erwachsenenbildung. Deshalb dürfen Lehrkräfte keine digitalen Amateure sein, sondern müssen Lust an Fortschritt und Technik vermitteln können.

Die Linke:

Eine altersangemessene Medienpädagogik sowie der Umgang und die Erstellung von OER muss aus Sicht der LINKEN in die Aus- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften verpflichtend integriert werden. Medienpädagogik und der Umgang bzw. die Erstellung von OER gehören also als verbindlicher Bestandteil in alle pädagogischen Ausbildungsgänge und sind bundesweit in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern. DIE LINKE. tritt für eine Reform der Lehrer*innen-Ausbildung ein. Wir wollen keine Ausbildung getrennt nach Schularten, sondern eine schulstufenbezogene Ausbildung von Lehrer*innen, die in der Ausbildung auf den professionellen Umgang mit heterogenen/inklusiven Lerngruppen und mit einer zunehmend interkulturell zusammengesetzten Schülerschaft vorbereitet werden. Dort haben auch zielgruppenspezifische Ansätze in der Medienpädagogik ihren Platz.
Darüber hinaus müssen spezielle medienpädagogische Studiengänge, Professuren und Lehrstühle ausgebaut sowie Fort- und Weiterbildungsangebote gefördert werden.

SPD:

Auch die Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte an Schulen wollen wir stärken, denn Lehrerinnen und Lehrer müssen sich immer wieder auf neue Herausforderungen einstellen. Hierzu wollen wir auch die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern fortsetzen und weiterentwickeln. Dies schließt unter anderem auch die Arbeit mit OER ein.

Die Digitalisierung der Hochschulen können Bund und Länder nur gemeinsam erreichen. Wir setzen uns dafür ein, dass mehr qualitativ hochwertige Online-Lernangebote an den Hochschulen entstehen, damit das Studium zunehmend orts- und zeitflexibel möglich wird. Dafür werden wir eine Ausstattungsinitiative starten, mit der wir Hochschulen bei der Digitalisierung ihrer Campus-Systeme und Lernplattformen unterstützen. Die Vernetzung zwischen den Hochschulen im Bereich Digitalisierung werden wir insgesamt verbessern.

3. Sind Sie dafür, dass der öffentliche Raum verstärkt mithilfe neuer Technologien, z.B. intelligenten Videosystemen mit Gesichtserkennung, überwacht wird, um Gefährder und abnormales Verhalten schneller erkennen und Straftaten effektiver verhindern und verfolgen zu können? - Digitale Gesellschaft e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Ablehnung. Wir haben eine Strafrechtsordnung, in der strafrechtlich relevantes Verhalten sanktioniert wird. Was ist aber „abnormales“ Verhalten? Wir lehnen die Gesichtserkennung ab. Sie läutet das Ende jeglicher Anonymität und erlaubt die lückenlose Überwachung der Bewegung im Alltag. Zudem weiß bis heute niemand, ob sie funktioniert oder Unbescholtene behelligen wird.

CDU/CSU:

Ja. CDU und CSU sind und bleiben die Parteien der öffentlichen Sicherheit. Sicherheit ist die Grundvoraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Leben, für das Zusammenleben in der Familie ebenso wie in der Gemeinschaft. Wir brauchen einen starken Staat, der sich schützend vor seine Bürgerinnen und Bürger stellt und auch die Schwächeren schützt. Rechtsfreie Räume dulden wir nicht. Wir haben zu diesem Zweck bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode erreicht, dass die Video-Überwachung verstärkt eingesetzt werden kann. An öffentlichen Gefahrenorten wie etwa in Einkaufszentren, vor Fußballstadien und an Verkehrsknotenpunkten wollen wir in der künftigen Wahlperiode den Einsatz intelligenter Videotechnik auch zu Fahndungszwecken verstärken und eine Mindestspeicherfrist für die Daten einführen.

Kameras mit intelligenter Videotechnik helfen unseren Polizisten, Täter abzuschrecken und Straftaten aufzuklären. Mit Hilfe moderner Technik sollen öffentliche Fahndungen schneller und wirksamer erfolgen können – zum Beispiel durch Gesichtserkennung.

FDP:

Für uns Freie Demokraten ist die Ausweitung der Videoüberwachung kein Allheilmittel. Durch Videokameras wäre zum Beispiel der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin nicht verhindert worden. Punktuell kann der Einsatz von Videokameras an Gefahrenschwerpunkten Sinn machen. Wir plädieren deshalb dafür, in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob von der Installation weiterer Videoüberwachung ein signifikanter Sicherheitsgewinn zu erwarten ist. Eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes lehnen wir daher ab. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn intelligente Videoüberwachungssysteme zum Einsatz kommen, die z.B. durch Gesichtserkennung die Bürgerinnen und Bürger identifizieren können oder auf bestimmte Verhaltensmuster reagieren. Die Verhaltenssteuerung und Freiheitseinschränkung, die von derartigen Systemen ausgeht, ist sehr viel stärker von den bisher gebräuchlichen Formen der Videoüberwachung.

Die Linke:

Nein, wir sind gegen die Ausweitung der Überwachung öffentlicher Räume. Mit der vermeintlich smarten Erkennung abnormen Verhaltens steigt vor allem der Druck auf Personen, die im öffentlichen Raum ohnehin marginalisiert werden. Nicht Kameras und Algorithmen verhindern straffälliges Verhalten, sondern gut ausgebildete und besonnen handelnde Polizeibeamte.

SPD:

Wo Videotechnik hilft, Gefahren vorzubeugen und Beweise zu sichern, soll sie eingesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind vorhanden. So werden wir die Sicherheit der Reisenden im Schienenverkehr auch durch mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen verbessern. Neue Technologien in diesen Kontexten müssen technisch und rechtlich genau geprüft werden, inwiefern sie einerseits zu einem wirklichen Sicherheitsgewinn beitragen, andererseits aber mit dem Datenschutz und den grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechten vereinbar sind. Ganz überwiegend fallen solche präventiven Maßnahmen allerdings gar nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern obliegen Ländern und Kommunen.

4. Sind sie dagegen, elementare Datenschutz-Prinzipien wie die Datenminimierung aufzugeben, um Big-Data-Geschäftsmodelle zu ermöglichen? - Digitale Gesellschaft e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Zustimmung. Big Data auf Kosten von Datenvermeidung und datenschutzrechtlichem Erforderlichkeitsprinzip lehnen wir ab. Die EU-Datenschutzreform setzt Maßstäbe und bietet als Lösung Anonymisierungen und Pseudonymisierungen der genutzten Datenbestände an. Wir halten es für richtig und wichtig, dass die Unternehmen sich bemühen, die in Deutschland und Europa geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu gilt im Grundsatz: es sind nur so viele Informationen über Personen zu verarbeiten, wie für die Zweckerfüllung unbedingt erforderlich.

CDU/CSU:

Wir wollen die Rahmenbedingungen schaffen, damit Daten zum Wohl des Gemeinwesens eingesetzt werden können. Nur so kann aus Big Data auch wirklich Smart Data werden.

Durch die Digitalisierung fallen in großem Maßstab Daten an, deren Verarbeitung zu mehr Wertschöpfung beitragen kann: Daten sind der Rohstoff der Zukunft. In dem durch die Datenschutzgrundverordnung eröffneten Rahmen wollen wir ein Datengesetz erarbeiten. Dieses soll den generellen Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke ebenso regeln wie Befugnisse der Sicherheitsbehörden und berechtigte Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger.

Das Prinzip der Datensparsamkeit kann heute nicht mehr die alles bestimmende Verhaltens-Leitlinie sein. Denn ein alleiniger Fokus auf sie reduziert Chancen für neue Produkte, Dienstleistungen und Fortschrittsmöglichkeiten. Gerade vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit, z. B. im Vergleich zu internationalen Plattformen, die von der Erhebung und der Vernetzung leben und monopolartige Stellungen einnehmen, müssen wir unsere deutsche und europäische Positionierung im internationalen Vergleich stärken und ausbauen.

Das Gegenteil von Datensparsamkeit ist aber unbegründete Datensammelwut, die kontraproduktive Effekte sowie Vertrauensverlust und Spekulationen auslösen kann.

FDP:

Wir Freie Demokraten begrüßen die europaweite Festlegung von Datenschutzstandards durch die EU-Datenschutzgrundverordnung. Diese normiert in Artikel 5 weiterhin den Grundsatz der Zweckbindung und Datenminimierung, wenngleich bspw. Artikel 6 Absatz 4 eine gewisse Öffnungsklausel für Big Data Anwendungen darstellt. Für diese Big Data Geschäftsmodelle müssen jedoch klare Spielregeln gelten. Denn die explosionsartig immer neu anfallenden Daten in einer digitalen Welt können den Alltag der Menschen zwar bequemer und angenehmer werden lassen, zum Beispiel durch effizientere Verkehrssteuerung, personalisierte Dienstleistungen oder individualisierte Therapien für schwere Krankheiten. Doch die ständige Preisgabe personenbezogener Daten kann auch die Privatsphäre erheblich einschränken. Wer vermeintlich kostenlose Apps, soziale Netzwerke oder Suchmaschinen nutzt, bezahlt oft mit seinen Daten, ohne es zu merken. Was man kauft, wo man sich aufhält, mit wem man kommuniziert – all das wird nachvollziehbar.

Deswegen fordern wir Freie Demokraten, dass niemand die Daten der Bürgerinnen und Bürger gegen ihren Willen nutzen kann ("Opt-In"). Dazu braucht es Transparenz: Jeder muss wissen, wer wann und warum personenbezogene Daten speichert und darauf zugreift. Wer sich also entscheidet, seine Daten an private oder staatliche Stellen zu geben, muss mit einem Auskunftsrecht auch weiter die Kontrolle darüber behalten können. Sensible Daten sollen zudem nur dann auf Servern außerhalb des Anwendungsbereiches der EU-Datenschutzgrundverordnung gespeichert werden dürfen, wenn das Datenschutz und Datensicherheitsniveau dort dem der EU-Datenschutzverordnung im Wesentlichen entspricht.

Die Linke:

Ja, da sind wir dagegen. Menschen sollen nicht zu Objekten datenmäßiger Auswertung und Verhaltenssteuerung werden.

SPD:

Ja. Ziel unserer Datenpolitik ist es, das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten. Deshalb begrüßen wir, dass auch in der Datenschutz-Grundverordnung bewährte Prinzipien wie der Grundsatz der Datensparsamkeit fortgeführt werden. Wir wollen aber auch das wirtschaftliche Potenzial von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus. Big Data bedeutet nicht zwingend die Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten. Ein großer Teil von Big Data Anwendungen, etwa in der Telematik oder Forschung, ist auch mit nicht-personenbezogenen Daten, mit anonymisierten oder zumindest pseudonymisierten Daten möglich. Welche personenbezogenen Daten und in welchem Umfang sie verarbeitet werden, hängt zunächst vom (legitimen) Zweck ab, für den sie verarbeitet werden sollen. Insofern kommt es vor allem auch darauf an, dass die Verarbeitung für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.

5. Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass Software, deren Entwicklung durch öffentliche Gelder finanziert oder kofinanziert wurde, grundsätzlich unter einer Freie-Software-Lizenz veröffentlicht werden soll, um sie auf diese Weise Bürgern und Unternehmen frei zur Verfügung zu stellen? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen? - Free Software Foundation Europe e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Zustimmung. Freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards sind für uns einer der Eckpfeiler für sichere und zukunftsfähige IT-Systeme. Wir wollen diese deshalb bei öffentlichen IT-Beschaffungen bevorzugen, insbesondere dann, wenn BürgerInnen diese einsetzen sollen. Offene Standards, offene Schnittstellen, offene Daten und offene Software erleichtern Innovationen und neue Geschäftsideen.

CDU/CSU:

Der mögliche Einsatz Freier Software wird im Rahmen der geltenden Vorgaben grundsätzlich geprüft. Dies ist ein laufender Prozess. Entscheidend ist jedoch, dass die geforderten Fähigkeiten im Gesamtsystemzusammenhang erfüllt werden können. Hierzu sind Kriterien wie die Funktionalität, Interoperabilität, Sicherheit, der Realisierungs-, der Pflege- und Ausbildungsaufwand, die Verfügbarkeit von Fachanwendungen und die Usability zu prüfen. Dort, wo es sinnvoll und wirtschaftlich ist, ist der Einsatz von Open Source Produkten bzw. Freier Software vorgesehen.

FDP:

Im Zentrum einer öffentlichen Förderung stehen für die Freien Demokraten Vielfalt, Qualität, fairer Wettbewerb, die Wirksamkeit öffentlicher Fördermittel und Nutzerfreundlichkeit. Das gilt auch für Software. Lizenzen sind dabei ein wichtiger Aspekt, der jedoch gleichrangig etwa mit der Qualität und der Anwenderfreundlichkeit der Software betrachtet werden muss.

Die Linke:

Diese Forderung unterstützen wird. Wir wollen dies unter anderem erreichen, indem wir Open Access als Standard für die Veröffentlichung überwiegend öffentlich finanzierter Forschungsergebnisse festlegen.

SPD:

Wir wollen stärker auf freie Software setzen. Das schnelle Wachstum des Internets ist auch der Verfügbarkeit von freier Software zu verdanken, die heute noch einen großen Teil der Infrastruktur betreibt: Diese Idee wollen wir übertragen und den Anteil freier Software in Verwaltung und Bildungseinrichtungen erhöhen, um innovative Unternehmensgründungen im regionalen Markt zu unterstützen.

6. Wie positionieren Sie sich zu der Forderung, dass alle öffentlichen Verwaltungen schrittweise auf solche Software umstellen sollen, die sowohl Bürgern als auch Unternehmen zur uneingeschränkten Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe zur Verfügung steht (Freie/Open-Source-Software)? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen? - Free Software Foundation Europe e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Zustimmung. Freie, quelloffene Software und freie Formate und Standards sind für uns einer der Eckpfeiler für sichere und zukunftsfähige IT-Systeme. Wir wollen diese deshalb bei öffentlichen IT-Beschaffungen bevorzugen, insbesondere dann, wenn BürgerInnen diese einsetzen sollen. Offene Standards, offene Schnittstellen, offene Daten und offene Software erleichtern Innovationen und neue Geschäftsideen.

CDU/CSU:

Der Einsatz von Freier Software in der öffentlichen Verwaltung ist an vielen Stellen sinnvoll. Bei der Weitergabe von Freier Software, die speziell für die Verwaltung erstellt wurde und zur Veröffentlichung oder aber Weiterentwicklung beispielsweise an Dritte gegeben werden soll, bestehen derzeit jedoch haushaltsrechtliche Hürden (§ 63 Abs. 2 BHO). Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die durch die öffentliche Verwaltung angeschaffte Software der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden kann.

FDP:

Die Freien Demokraten setzen sich für eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung ein. Kernelement davon ist ein leistungsfähiges E-Government mit einfachen und nutzerfreundlichen digitalen Dienstleistungen, Apps und Online-Plattformen. Im Zentrum stehen für uns dabei die Qualität und Nutzerfreundlichkeit der Anwendungen.

Die Linke:

Diese Forderung unterstützen wir. Derzeit leidet der Datenaustausch zwischen Verwaltungen auch darunter, dass selbst Daten zwischen Anwendungen derselben Unternehmen häufig nicht untereinander ausgetauscht werden können und erst teure Schnittstellen programmiert werden müssen. Dies kostet unnötig Ressourcen. In dem bereits eingeschlagenen Weg der Schaffung gemeinsamer IT-Standards der Verwaltung in Bund und Ländern sehen wir einen Anknüpfungspunkt, statt auf kommerzielle Anbieter auf Freie Software zu setzen, die dann auch von den IT-Zentren der öffentlichen Verwaltung mit weiterentwickelt werden kann.

SPD:

Neutral. Wir wollen stärker auf freie Software setzen. Wir wollen auch im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Software stärker auf quelloffene Software (Open Source) setzen. Das schnelle Wachstum des Internets ist auch der Verfügbarkeit von freier Software zu verdanken, die heute noch einen großen Teil der Infrastruktur betreibt: Diese Idee wollen wir übertragen und den Anteil freier Software in Verwaltung und Bildungseinrichtungen erhöhen, um innovative Unternehmensgründungen im regionalen Markt zu unterstützen.

7. Welche Rahmenbedingungen möchten Sie ändern, dass in Zukunft alle Menschen schnellen, unzensierten, nicht überwachten Zugang zu Kommunikationsnetzen wie dem Internet haben, zu Hause, in der Schule, in der Geflüchtetenunterkunft, im Bürgeramt und im Jobcenter? - Förderverein freie Netzwerke e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Die freie Kommunikation und Internetnutzung wollen wir schützen. Sie dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Wer ständig überwacht wird, ist nicht frei. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht zu haben und das gilt auch umgekehrt. Eine, insbesondere pauschale, Überwachung im Sinne einer Erfassung, Speicherung und/oder Auswertung der Nutzungs- und Inhaltsdaten der Kommunikation oder Internetnutzung der Bürgerinnen und Bürger stellt in aller Regel einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, der nur auf Grundlage eines hinreichend bestimmten und verhältnismäßigen Gesetzes erfolgen kann.

CDU/CSU:

Flächendeckender Zugang zu schnellstmöglichem Transport von Daten durch modernste und sichere technische Infrastruktur ist die entscheidende Voraussetzung für Erfolg im Zeitalter der Digitalisierung. Bis 2018 wird in Deutschland die Breitbandversorgung flächendeckend ausgebaut.

Jetzt gehen wir weiter: Wir schaffen die „Gigabit-Gesellschaft“. Deutschland soll das Land sein, in dem Daten in Echtzeit überall und für alle verfügbar sind. In Stadt und Land, in Ost und West. Für alle absehbaren Anwendungen: Für das Internet der Dinge, im Verkehrsbereich, in der Medizin, in der Kommunikation. Hierzu werden wir den flächendeckenden Ausbau von modernsten Glasfasernetzen vorantreiben und bis 2025 realisieren.

FDP:

Die Freien Demokraten setzen sich für flächendeckende leistungsfähige Gigabit-Infrastrukturen ein. Grundlage dafür ist der schnelle Ausbau des Glasfasernetzes. Dieses ist auch Grundlage für leistungsfähige WLAN-Zugänge – überall. Schulen und öffentliche Gebäude wie Behörden müssen schnellstmöglich ans Glasfasernetz angeschlossen werden und freie WLAN-Zugänge für alle Schülerinnen und Schüler bzw. Bürgerinnen und Bürger anbieten.

Die Linke:

Wir wollen den Breitbandausbau in Deutschland gemeinwohlorientiert gestalten. Er soll deshalb von öffentlichen Trägern ausgeführt werden. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren und schnellen Breitbandzugang verankern. Finanzschwache Kommunen in strukturschwachen Regionen wollen wir von der derzeit erforderlichen Eigenleistung bei Inanspruchnahme der Bundesmittel für den Breitbandausbau befreien.

SPD:

Wir brauchen eine flächendeckende, schnelle und sichere Gigabitinfrastruktur. Die Versorgung des Breitbandziels mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 kann nur ein erster Zwischenschritt sein. Unser Ziel sind Gigabitnetze. Bis 2025 sollen mehr als 90 Prozent aller Gebäude daran angeschlossen sein. Voraussetzung hierfür ist, dass vor allem auf Glasfaser gesetzt werden muss. Parallel dazu müssen wir die flächendeckende Erschließung von 5G vorantreiben. WLAN, also ein offenes drahtloses Internet, ist Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Wir wollen, dass alle öffentlichen Einrichtungen offene und kostenfreie WLAN-Hotspots verfügbar machen. Wir setzen uns für Regelungen auf internationaler Ebene ein, mit denen wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und öffentliche Institutionen vor Ausspähung und Cyberangriffen schützen wollen. Unser Ziel ist ein „Völkerrecht des Netzes“, das die digitalen Grundrechte definiert. Vor diesem Hintergrund wollen wir Deutschland und Europa als führenden Standort für Datenschutz und IT-Sicherheit etablieren und werden innerhalb der EU für eine digitale Grundrechtecharta werben.

Wir wollen das IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben und weiterentwickeln, um den neuen Gefährdungen angemessen zu begegnen. Die Sicherheitsbehörden werden wir personell und technisch besser ausstatten und mehr fachliche Expertise hinzuziehen. Es ist notwendig, Forschung und Entwicklung von IT-Sicherheitstechnik zu fördern und die Ausbildung von Fachkräften für IT-Sicherheit zu verstärken, um technologische Kompetenz und digitale Souveränität zu erhalten.

Wir werden das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausbauen und in seiner neutralen Rolle und Beratungsfunktion stärken: Das BSI soll für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden zum Dienstleister werden, indem es sichere Hard- und Software zertifiziert sowie über Cyberangriffe, digitale Sicherheitsrisiken und entsprechende Schutzmöglichkeiten informiert. Die Hersteller und Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen müssen Sicherheitslücken bekanntgeben und diese schnellstmöglich beheben. Wir werden eine eindeutige und faire Haftungskette auch für digitale Produkte und Dienstleistungen sowie ein Gütesiegel für IT-Sicherheit schaffen. Schließlich müssen wir die Bürgerinnen und Bürger beim Selbstschutz unterstützen, etwa beim Einsatz von sicherer und vertrauenswürdiger Verschlüsselung.

8. Wie möchten Sie Betreiber von nicht kommerziellen, offenen Kommunikationsnetzen unterstützen? Wie stehen sie zum Beispiel zu einer Aufnahme eines neuen Katalogzwecks in die Abgabenordnung Nummer 26 „Freifunk-Netze“ in § 52 Absatz 2 Satz 1? Oder wie stehen sie u.a. zur Reservierung von neuen Teilen des Funkspektrums zur nicht-kommerziellen Nutzung? - Förderverein freie Netzwerke e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir setzen uns für echte Netzneutralität, für offene und rechtssichere WLAN-Zugänge und die Förderung von Freifunk ein. Freifunk-Initiativen leisten durch die Bereitstellung offener und kostenfreier WLAN-Zugänge einen wichtigen Beitrag zur Stärkung digitaler Teilhabe. Wir setzen uns für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Vereinen ein und haben dazu eine grüne Bundesratsinitiative gestartet.

CDU/CSU:

Schon heute können Körperschaften, die im digitalen Bereich tätig sind, insbesondere wegen der Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden. Im Zuge des digitalen Wandels werden wir auch prüfen, inwieweit die Abgabenordnung angepasst werden muss.

FDP:

Die Abgabenordnung muss – wie jede andere Vorschrift auch – regelmäßig überprüft und ggf. modernisiert werden. Zur Beschleunigung der Digitalisierung und des Ausbaus digitaler Infrastrukturen ist zum Beispiel wünschenswert, Freifunk-Initiativen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu ermöglichen.

Die Linke:

Wir sind gegen die Ausweitung des Katalogs des § 52 Abgabenordnung, sondern für eine rechtliche Neugestaltung, die allen gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommt.

SPD:

Die SPD wird nach der Bundestagswahl im Rahmen der notwendigen Überarbeitung des Gemeinnützigkeitsrechts eine erneute Initiative zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk auf den Weg bringen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wäre ein richtiges und wichtiges Signal für das zivilgesellschaftliche Engagement der Freifunk-Initiativen und könnte die jetzigen Konstruktionen auf eine rechtssichere Grundlage stellen.

9. Soll das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt werden? Sollen also Dokumente wie Verträge, Weisungen und Gutachten aktiv von der Bundesverwaltung veröffentlicht werden? - Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir fordern die Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu echten Open Data Gesetzen. Die proaktive Veröffentlichung von Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung modernisiert unser Gemeinwesen in vielerlei Hinsicht. Eine undifferenzierte Veröffentlichung kann es hingegen nicht geben, weil die verfassungsrechtlich bindenden Abwägungen zwischen Veröffentlichungsinteresse einerseits und rechtlich geschützten Geheimhaltungsinteressen andererseits nicht außer Kraft gesetzt werden können und sollen. Doch auch diese Regelungen selbst bedürfen der Reform, da sie in zu vielen Fällen zugunsten staatlicher Geheimhaltungsinteressen das Informationsinteresse der Bürger einseitig benachteiligen.

CDU/CSU:

Nein. Das Informationsfreiheitsgesetz regelt den Zugang für Bürgerinnen und Bürger zu Informationen des Bundes. Es ist in seiner Zielrichtung und seinem Nutzen nicht unumstritten. Bei seiner Anwendung sind jedenfalls datenschutzrechtliche Belange an den jeweiligen Verwaltungsverfahren beteiligter Bürger, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie staatliche und kommunale Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Ein Transparenzgesetz, das die Behörden nicht nur auf Anfrage, sondern aktiv zu umfassenden Veröffentlichungen verpflichtet, sehen wir daher kritisch. Wir wollen allerdings mit einem Bürgerkonto sicherstellen, dass jeder Bürger weiß, welche seiner Daten beim Staat verfügbar sind und wer auf diese Daten zugreift. Dadurch schaffen wir Datentransparenz und beugen möglichen Missbräuchen vor.

CDU und CSU haben mit dem Open-Data-Gesetz eines der zentralen digitalpolitischen Ziele des Koalitionsvertrags umgesetzt. Das Open-Data-Gesetz verpflichtet die unmittelbaren Bundesbehörden, künftig unbearbeitete Daten zu veröffentlichen. Wir sind davon überzeugt, dass dadurch langfristig und nachhaltig für mehr Wirtschaftswachstum und besseres Verwaltungshandeln gesorgt wird. Der Zugang zu offenen Verwaltungsdaten bietet nämlich nicht nur Chancen für Unternehmen, sondern auch für die Verwaltung selbst. Zusätzlich stärkt mehr Transparenz die Legitimität von Verwaltungshandeln und damit auch das Vertrauen der Bürger in den Staat. Immer mehr Daten aller Lebensbereiche werden auch digital von der Verwaltung erfasst. Diese Datenmengen werden gesammelt und zukünftig maschinenlesbar und entgeltfrei zur Verfügung gestellt.

FDP:

Die Freien Demokraten begrüßen es, wenn Ministerien und Behörden bürgernäher arbeiten, dazu gehört auch grundsätzliche Transparenz und Offenheit. Die FDP hat immer die Gesetzgebung zu den einzelnen Informationsfreiheitsgesetzen unterstützt oder diese massiv voran getrieben. Dabei ist es essentiell, dass Bürgerinnen und Bürger erleichterten Zugang zu Informationen haben, auch ohne ein Interesse hierfür nachweisen zu müssen. Es müssen somit nicht-unternehmensbezogene oder nicht-personenbezogene Daten der Verwaltung in maschinenlesbarer Form veröffentlicht und frei zugänglich gemacht werden. Dies fördert nicht nur die Transparenz, sondern ermöglicht auch eine mehr öffentliche Teilhabe.

Einzige Einschränkungen hierfür müssen natürlich der Datenschutz sein, sowie mögliche rechtliche Belange der Öffentlichkeit sein. Personenbezogene Daten sind zu schützen und gehen möglichen Informationsinteressen vor. Ebenso ist es bei besonderen Belangen der Öffentlichkeit, wie Belange der inneren oder äußeren Sicherheit oder der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses.

Die Linke:

Ja, wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln und die Ausnahmetatbestände für die Verweigerung einer Auskunft reduzieren und restriktiv ausgestalten.

SPD:

Ja. Wir brauchen mehr Offenheit bei politischen Entscheidungen. Die Transparenz des staatlichen Handelns muss verbessert werden. Die Daten der öffentlichen Verwaltung sollen der Bevölkerung grundsätzlich zur Verfügung stehen, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Wir wollen die Informationsfreiheit stärken und das Informationsfreiheitsrecht zu einem Informationsfreiheits- und Transparenzrecht weiterentwickeln. Offene Daten (Open Data) sollen kostenfrei bereitgestellt werden. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung innovativer Technologien und neuer Geschäftsmodelle geleistet werden.

10. Soll das Transparenzregister für wirtschaftliche Eigentümer öffentlich zugänglich werden? Die Daten von Hinterleuten von Briefkastenfirmen sollen somit auch von der Zivilgesellschaft und Medien gebührenfrei eingesehen werden können. - Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Zustimmung. Die Daten des Transparenzregisters sollten unter der Voraussetzung der Geltendmachung eines berechtigten Interesses allgemein zugänglich sein, um eine Abwägung mit entgegenstehenden Persönlichkeitsrechten möglich zu machen. Unter dieser Bedingung aber sollten gerade auch die wirtschaftlichen Eigentümer für alle BürgerInnen nachprüfbar und ermittelbar werden.

CDU/CSU:

Ja. Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie wurde erstmals ein elektronisches Transparenzregister geschaffen. Es erhöht die Transparenz und erschwert den Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche sowie ihrer Vortaten, wie Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung. Zugang erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann.

Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn ein Bezug zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, deren Vortaten oder Terrorismusfinanzierung nachvollziehbar vorgebracht werde. Ein solcher Bezug sei beispielsweise mittels leicht zugänglicher Dokumente, wie etwa der Satzung oder dem Mandat von Nichtregierungsorganisationen, zu belegen, auf vorausgegangene einschlägige Tätigkeiten zu stützen oder auf entsprechende Untersuchungen, etwa durch Journalisten. Für Journalisten könnte zudem der Journalistenausweis Grundlage für die Darlegung der Einsichtsberechtigung sein.

FDP:

Das Transparenzregister soll Kartelle, Korruption und mögliche wirtschaftliche und finanzielle Verknüpfungen offen legen. Diese Informationen sind insbesondere für Behörden essentiell, die Unternehmen und deren wirtschaftlichen Aktivitäten kontrollieren müssen. Hierfür ist Transparenz natürlich wesentlich, da nur so den Behörden alle dafür wichtigen Informationen zur Verfügung stehen.

Wenn es um die Zivilgesellschaft und Medien geht, kann dem auch das Recht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung entgegen stehen. Es gibt Personen, die gegebenenfalls nicht möchten, dass die Informationen, an welchen Firmen sie Anteile haben, einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden, beispielsweise um Erpressungen zu verhindern. Dies kann ebenso ein berechtigtes Interesse sein.

Die Linke:

Wir befürworten ein solches Transparenzregister. Steuerbetrug und "Steuervermeidung" werden wir wirksam aber nicht nur mit mehr Transparenz, sondern auch mit strikterer Regulierung der Finanzinstitute begegnen müssen.

SPD:

Ja. Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, das Transparenzregister öffentlich einsehbar zu gestalten, scheiterte damit aber an CDU und CSU.

10. Abgesehen von Gesetzen, Erlassen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, da insoweit keine Zweifel bestehen: Wie sollten sonstige "amtliche Werke" im Sinne des § 5 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz zeitgemäß definiert sein? Käme eine entsprechende gesetzliche Aktualisierung auf Bundesebene in Frage, etwa parallel zur anstehenden Umsetzung der im Entstehen befindlichen EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht? - Wikimedia Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Der Spielraum der erlaubnisfreien Nutzung von ansonsten urheberrechtlich geschützten Werken (Schranke) für „amtliche Werke“ sollte im Sinne der Informationsfreiheit stärker ausgeschöpft und (Bereichs-)ausnahmen ermöglicht werden. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie ist hier nicht maßgeblich, sondern die nationale und bisher restriktive Auslegung der Berner Übereinkunft.

CDU/CSU:

CDU und CSU wollen mit einer modernen Gesetzgebung und passenden Strukturen in Politik und Verwaltung dafür sorgen, dass in Deutschland ein geeigneter Rechtsrahmen für die digitale Gesellschaft geschaffen wird. Hierzu gehört aus unserer Sicht auch eine ständige Weiterentwicklung des Urheberrechts. Wir halten den § 5 UrhG grundsätzlich für ausreichend und praktikabel, verschließen uns aber nicht einer Diskussion im Zusammenhang mit einer allgemeinen Neugestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter, welche auch eine zeitgemäße Definition des § 5 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz beinhalten kann.

§ 5 Abs. 2 des Urhebergesetzes regelt, dass „amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind“ grundsätzlich nicht dem Urheberrecht unterfallen und daher von jedermann frei benutzt werden dürfen. Aus unserer Sicht ist diese Vorschrift durch die Rechtsprechung hinreichend konkretisiert. Diese (z.B. OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Juli 2010 – 4 U 24/10) hat klargestellt, dass die Anwendung des § 5 Abs. 2 UrhG ein spezifisches Verbreitungsinteresse voraussetzt, das über das normale öffentliche Interesse an der Veröffentlichung amtlicher Werke hinausgeht. Das öffentliche Interesse an allgemeiner Kenntnisnahme muss gegenüber dem Verwertungsinteresse des Verfassers überwiegen und die möglichst weite, von Urheberrechten freie Verbreitung erfordern. Die Rechtsprechung ist generell mit der Annahme eines sonstigen amtlichen Werkes im Sinne des § 5 Abs. 2 UrhG zurückhaltend; so sind insbesondere keine sonstigen amtlichen Werke solche, die lediglich im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit oder zu Belehrung und Unterrichtung geschaffen worden sind. Sollten hier in der Umsetzung noch Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten bestehen, stehen wir für einen konstruktiven und offenen Dialog mit der Praxis zur Verfügung. Sofern die Umsetzung einer künftigen EU-Urheberrechtsrichtlinie darüber hinaus Änderungsbedarf ergeben sollte, werden wir dem selbstverständlich nachkommen.

FDP:

Werke, die durch Behörden erstellt werden, dienen in erster Linie dem öffentlichen Interesse. Das Urheberrecht ist daher nicht das passende Instrument, um den Zugang und die Verwendung von Dokumenten zu regeln, welche die Verwaltung erstellt hat. Das Urheberrecht aus diesem Grund auch nicht dazu genutzt werden können, um die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger oder der Presse einzuschränken. Eine Möglichkeit, dies zu verhindern, ist die Ausweitung des Begriffs "amtlicher Werke" i.R.d. § 5 Abs. 2 UrhG.

Die Linke:

Der § 5 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz ist technikoffen formuliert, so dass es insoweit keiner Änderungen bedarf. Zu beachten ist lediglich, dass es zwischen dieser Regelung und dem zu schaffenden Transparenzgesetz zu keinen Regelungslücken kommt und für die nach dem Transparenzgesetz öffentlich zugänglichen Verwaltungsdokumente ebenfalls kein urheberrechtlicher Schutz besteht, der zu einer privaten Aneignung und Monopolisierung führen könnte.

SPD:

Es erscheint derzeit nicht notwendig, die gesetzlichen Regelungen für amtliche Werke im Sinne von § 5 Absatz 2 UrhG zu aktualisieren. Die Vorschrift ermöglicht es schon heute, veröffentlichte amtliche Werke verschiedenster Art zu verwenden, sofern der Inhalt nicht verändert und die Quelle zitiert wird. Zudem bieten immer mehr öffentliche Stellen ihre Inhalte auf ihren Internetseiten an und halten sie dort für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereit.

10. Sollte ein dem Sacheigentum gleichgestelltes Eigentumsrecht an solchen faktischen Daten geschaffen werden, wie sie etwa aggregiert bei der Nutzung von vernetzten Kraftfahrzeugen anfallen, um die Nutzung dieser Daten zu einem handelbaren Gut werden zu lassen? Ließe sich eine sachgerechte Regelung auch unabhängig von Sonderschutzrechten auf vertraglicher Basis erreichen? - Wikimedia Deutschland e.V.

Bündnis 90/Die Grünen:

Wir lehnen die wesentlich von der KFZ-Industrie vorangetriebene Eigentumsdebatte ab. Das Recht auf „Dateneigentum“ im Sinne von informationeller Selbstbestimmung ist als besondere Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt und kann somit auch jetzt schon als zivilrechtliches Schutzgut betrachtet werden. Die weitergehende Debatte um das handelbare Eigentumsrecht an Daten verfehlt die Besonderheiten des eigentlichen Regelungsgegenstandes: Informationen und damit – letztlich – Wissen. Auch der Stand der Datenschutzgesetzgebung droht mit dieser Debatte unterlaufen zu werden. Eine Monopolisierung von Wissen im Rahmen der Digitalisierung lehnen wir ab. Damit ist kein gesellschaftlicher Fortschritt zu erreichen. Vielmehr eröffnen die wachsenden Formen der Informations- und Datenverarbeitung auch neue Möglichkeiten der Freigabe von Informationen und Daten für die Allgemeinheit, wie etwa die vielfältigen Vorschläge für Open Data zeigen. Ansonsten halten die bestehenden Datenschutzgesetze wichtige Grundprinzipien des Umganges mit Daten und Informationen bereit, die im Kontext des vernetzten Verkehrs konkretisiert und weiterentwickelt werden können.

Vertragliche Nutzungsrechte begegnen ähnlichen Bedenken im Hinblick auf die einseitige Bevorzugung in einem komplexen Umfeld mit einer Vielzahl von Akteuren. Die Diskussion im Schrifttum ist hochkontrovers und ganz am Anfang. Bei Austauschgeschäften, bei denen die Hingabe von Daten anstelle von Geld tritt, könnten Daten zwar eine wirksame Gegenleistung darstellen, aber auch in diesem Rahmen müssen datenschutzrechtliche Vorschriften vorrangig gelten. Vertragliche Regelungen sollen den Datenschutz nicht aushebeln können. Uns ist wichtig: Vor allem darf die in der Digitalwirtschaft ohnehin durch uferlose AGB-Bestimmungen oftmals zur leeren Hülle verkommene Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht weiter als Pauschalabsicherung fragwürdiger intransparenter Geschäftsmodelle und als Feigenblatt für fehlende differenzierte Regelungen herhalten oder gar ausgebaut werden.

CDU/CSU:

Über die genaue gesetzliche Ausgestaltung, die eine praktikable Nutzung der Daten als handelbares Gut gewährleistet, ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Die Frage hierüber muss im Gesetzgebungsprozess beantwortet werden.

CDU und CSU wollen in dem durch die Datenschutzgrundverordnung eröffneten Rahmen ein umfassendes Datenregelwerk erarbeiten. Dieses soll den generellen Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke ebenso regeln wie Befugnisse der Sicherheitsbehörden und berechtigte Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger. Daten sind im Rechtssinn keine Sachen. Dabei ist jedoch zu diskutieren, inwieweit ein Eigentumsrecht an Daten etabliert werden kann, welches mit dem Sacheigentum im Sinne des BGB und dem geistigen Eigentum im Sinne des Urheberrechtsgesetzes vergleichbar ist.

FDP:

Wir Freie Demokraten sind der Auffassung, dass die Menschen die Bestimmungsgewalt über ihre personenbezogenen oder -beziehbaren Daten haben müssen (Daten-Souveränität). Daten sind demzufolge eine Art Eigentum der Menschen. Niemand soll deshalb Daten gegen den Willen der Betroffenen nutzen können. Wer sich entscheidet, seine Daten an private oder staatliche Stellen zu geben, muss mit einem Auskunftsrecht auch weiter die Kontrolle hierüber behalten können, bis hin zur Löschung der Daten oder dem Recht auf Mitnahme der eigenen Daten von einer Plattform zu einer anderen.

Die Linke:

Hierin sieht DIE LINKE keinen geeigneten Weg, die Bürgerinnen und Bürger vor der kommerziellen Nutzung der von ihnen erzeugten Daten zu schützen. Die Erklärung des Einverständnisses mit der Abtretung dieses Daten-Eigentums beispielsweise an die Hersteller eines vernetzten Kraftfahrzeugs würde dann vermutlich einfach zur Voraussetzung, ein solchen Fahrzeug erwerben zu können. Der Schutz der erzeugten (Massen-)Daten kann nur durch allgemeine Regeln erreicht werden, dazu ist derzeit eine Änderung der Datenschutz-Grundverordnung notwendig (keine Ausnahmen von Auskunftsrechten der Betroffenen, umfassende Löschrechte, Bestimmungen zur Anonymisierung von Daten etc.)

SPD:

Immer häufiger stellt sich die Frage, wem Daten eigentlich gehören, etwa die Maschinendaten, Fernwartungsdaten oder Daten in automatisierten Fahrzeugen. In der Diskussion werden Nutzungs- und Verfügungsrechten oder auch Eigentumsrecht an Daten gefordert. Diese Frage kann derzeit noch abschließend beantwortet werden. Bei diesen nicht personenbezogenen Daten geht es in der Tat darum, diese möglichst zugänglich zu machen und nutzen zu können – auch um Innovationen und neue Geschäftsmodelle entwickeln zu können. Anonymisierte Daten fallen nicht in den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts. In diesen Daten liegen unbestritten erhebliche Innovationspotenziale. Hier muss auch angesichts technischer Entwicklungen in der Tat geprüft werden, ob es neue Verfügungs- oder Nutzungsrechte geben muss, wie wettbewerbshemmende Ausschließlichkeitsrechte an Daten verhindert und wie der Zugang zu Daten gestärkt werden. Es dürfen keine neuen Datenmonopole entstehen.