Gericht weist AVMs Anspruch gegen Modifizierungen Dritter an GPL-Software zurück
Am 8. November hat das Landgericht Berlin eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der AVM Computersysteme Vertriebs GmbH (AVM) und der Cybits AG (Cybits) gefällt. Darüber wurde an dieser Stelle bereits früher berichtet. In diesem Rechtsstreit versuchte AVM im Wesentlichen, Cybits zu verbieten, Freie Software unter der GNU GPL Lizenz auf AVM Fritz!Box-Geräten zu verändern. Gestern verwarf das Gericht diese Hauptforderung. Folglich bestätigte es auch, dass Benutzer von Embedded-Geräten mit vorinstallierter Freier Software rechtlich die Freiheit haben, Veränderungen an dieser Software durchzuführen, diese zu installieren, zu benutzen und auch weiterzugeben. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) und gpl-violations.org begrüßen diese Entscheidung.
Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Es ist aber bereits klar, dass das Gericht AVMs Ansprüche bezüglich der GNU GPL ablehnt. Dritten sollte es nicht gestattet sein, die Firmware von AVMs Produkten zu verändern, selbst wenn dabei GNU GPL-Komponenten betroffen sind. Dem Urteil zufolge dürfen Cybits und alle anderen solche Veränderungen vornehmen. Außerdem ist es aufgrund des Urteils Cybits nicht verboten, Software zu verbreiten die dem Benutzer hilft Modifikationen vorzunehmen. Diese hilft den Benutzern, Modifikationen an der GNU GPL-lizenzierten Software (dem Linux-Kernel, der in den Fritz!Box-Geräten verwendet wird) vorzunehmen und sie zu installieren.
Ich bin hocherfreut, dass das Gericht jeglichen Anspruch AVMs, jede
Veränderung an den GNU GPL-lizenzierten Komponenten der Fritz!Box-Firmware zu
kontrollieren, zurückgewiesen hat. Jedermann zu erlauben und zu ermutigen,
aufbauend auf bestehenden Programmen und Produkten innovativ zu sein ist ein
Schlüsselaspekt der Freie-Software-Bewegung
, sagt Harald Welte, Gründer von
gpl-violations.org und in dem Verfahren Streithelfer auf Seiten von
Cybits.
Andererseits hat das Gericht einem von AVM gestellten Hilfsantrag
stattgegeben. In seiner Entscheidung untersagt es Cybits, ihre Software zu
verbreiten, falls diese dazu führt, dass in der Web-Oberfläche ein falscher
Zustand der Internetverbindung und der Filter-Software angezeigt wird.
Dies ist jedoch ein Randproblem. Der wichtige Teil ist: Freie Software gibt jedem
Menschen das Recht, sie zu verwenden, zu verstehen, zu verteilen und zu
verbessern. Niemandem sollte erlaubt werden, andere daran zu hindern, diese
Rechte auszuüben
, sagt Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator der FSFE.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Parteien können gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Die FSFE und gpl-violations.org fördern die Verwendung Freier Software durch Unternehmen und Entwickler, indem sie Lizenzierung und Lizenz-Konformität so einfach wie möglich machen. Es ist für gewöhnlich wesentlich einfacher, Freie-Software-Lizenzen zu befolgen als EULAs und andere Lizenzabkommen unfreier Software. Oftmals ist es ausreichend, eine Kopie des Lizenztextes der GNU GPL zur Dokumentation hinzuzufügen und das Angebot zu unterbreiten, den Quelltext zur Verfügung zu stellen (siehe dazu die Tipps der FSFE zur Lizenzeinhaltung).
- Detaillierte Hintergrundinformationen
- Frühere Nachrichten zu diesem Fall:
- 2011-06-20 - AVM verletzt die Lizenz des Linuxkernels
- 2011-06-22 - FSFE zu AVM gegen Cybits: Ein kleiner Computer ist dennoch ein Computer
- LWN Artikel: "ELCE11: Till Jaeger on AVM vs. Cybits" (EN)